auf der Seite der ENERGIE GROSSRINDERFELD. Hier finden Sie alle Informationen rund um das Projekt und die geplanten Maßnahmen zur Integration von erneuerbaren Energien in der Gemeinde Großrinderfeld.
Status Quo
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das neue sogenannte Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung vom 01.02.2023 soll einen beschleunigten Ausbau der regenerativen Energien in Deutschland sicherstellen. Es gibt vor, dass 1,8 % der Landesfläche Baden-Württembergs zukünftig für Windenergieanlagen zu nutzen sind.
Konkret stellt es uns vor die Herausforderung bis Ende 2032 diese Flächen für die Energieerzeugung auszuweisen.
Die Landesregierung Baden-Württembergs geht noch einen Schritt weiter und legt im Klimaschutzgesetz eine Quote von 2 % der Landesfläche, 1,8 % Windenergie und 0,2 % Freiflächen-PV-Anlagen fest.
Um diesen Prozess frühzeitig und bestmöglich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Großrinderfelds zu steuern, wurde das Projekt Energie Großrinderfeld ins Leben gerufen.
Johannes Leibold
Bürgermeister Großrinderfeld
Alles zur Energie Großrinderfeld im Überblick
Die wichtigsten Fragen für Bürgerinnen und Bürger
WAS?
Was bedeutet das neue Gesetz für Großrinderfeld?
Übertragen wir die 1,8 % der Fläche auf die Gemeinde Großrinderfeld ergibt sich aus den festgelegten Flächenzielen eine Gesamtgebiet von ca. 101ha, die zukünftig für die Nutzung von Windkrafträdern ausgewiesen werden muss.
WO?
Wer legt fest, wo genau Windräder und Photovoltaik-Anlagen gebaut werden?
Werden die festgelegten Flächenziele bis 2032 nicht erreicht, können Windenergieanlagen theoretisch überall gebaut werden. Die Platzierung wird beispielsweise von Investoren bestimmt. Die Regionalverbände und die Gemeinden hätten zu diesem Zeitpunkt kein Mitspracherecht mehr, was wo gebaut wird.
WIE?
Wie können wir reagieren?
Die Gemeinde muss frühzeitig und schnell aktiv werden, um die Chance auf Planungsmöglichkeiten nicht durch Untätigkeit zu verlieren. Nur so kann der Einzug der erneuerbaren Energien in Großrinderfeld bestmöglich zum Vorteil der Großrinderfelder Bürgerinnen und Bürger selbst gesteuert werden.
NEWS
Aktuelles zum Stand der Maßnahmen
Mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim–Großrinderfeld–Königheim–Werbach das Ziel, eine planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage „Alter Pfad“ bei Gerchsheim zu schaffen. Der Geltungsbereich liegt östlich der A81, in unmittelbarer Nähe zur Ortslage Gerchsheim. Da der derzeitige Flächennutzungsplan den Anforderungen des Bebauungsplans „Solar Alter Pfad“ widerspricht, ist eine Anpassung nach § 8 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Künftig sollen zwei Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Erzeugung elektrischer Energie“ ausgewiesen werden. Die Planung entspricht den Zielen des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020, der den Ausbau regenerativer Energien ausdrücklich vorsieht. Auch auf Landesebene wird das Vorhaben unterstützt – Baden-Württemberg nutzt die sogenannten „benachteiligten Gebiete“ entlang von Autobahnen gezielt zur Förderung von PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Die betroffenen Flächen liegen im landwirtschaftlich genutzten Außenbereich, sind jedoch keine Vorranggebiete nach dem Regionalplan. Durch die extensive Pflege als Grünland wird der ökologische Wert gegenüber der bisherigen ackerbaulichen Nutzung sogar gesteigert. Zudem bleibt die Fläche unversiegelt, wodurch eine spätere Rückführung in die Landwirtschaft mit geringem Aufwand möglich ist.
Auch Belange des Natur- und Brandschutzes, insbesondere im Hinblick auf die Nähe zum Wald, wurden umfassend berücksichtigt. Ein Mindestabstand von 30 Metern wird eingehalten. Die potenziellen Risiken durch Sturmereignisse, Brandgefahr und Schadstoffaustrag aus beschädigten Modulen wurden in der Planung bewertet und führen zu konkreten Schutzmaßnahmen.
Die Erschließung erfolgt über bestehende Wege und Straßen. Das Verkehrsaufkommen während des Betriebs wird nur marginal steigen. Der erzeugte Strom wird unterirdisch abgeleitet – neue Freileitungen sind nicht vorgesehen.
Am 19. März 2025 hat der Gemeinsame Ausschuss in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Beteiligung beschlossen. Nach deren Abschluss kann der Satzungsbeschluss gefasst und der Bauantrag gestellt werden.
Die Photovoltaikanlage „Alter Pfad“ steht somit beispielhaft für eine nachhaltige und umweltbewusste Energiezukunft in unserer Region.
Mit großer Freude und dem festen Blick auf eine nachhaltige Zukunft können wir Ihnen mitteilen: Die isolierte Positivplanung zur Ausweisung von Windkraftflächen auf der Gemarkung Großrinderfeld wurde erfolgreich als Satzung beschlossen. Damit leisten wir als Gemeinde Großrinderfeld unseren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele auf nationaler wie regionaler Ebene.
Der Anlass für dieses wichtige Planungsverfahren ist klar: Der Klimawandel verlangt konsequente Maßnahmen. Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) hat sich Deutschland ehrgeizige Ziele gesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 80 % steigen – ein Vorhaben, das nur gelingt, wenn auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die bisherige Flächennutzungsplanung der Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim sah keine Windkraftflächen auf unserer Gemarkung vor – das hat sich nun geändert.
Im Rahmen der sogenannten isolierten Positivplanung nach § 245e BauGB wurden drei neue Windkraftflächen mit einer Gesamtfläche von rund 21 Hektar ausgewiesen – zwei davon im Waldgebiet nordöstlich von Großrinderfeld, eine weitere auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche südwestlich von Gerchsheim. Dabei bleibt die ursprüngliche Nutzung – Wald und Landwirtschaft – weitestgehend erhalten, da Windenergieanlagen (WEA) punktuelle bauliche Anlagen darstellen. Die Darstellung erfolgt als überlagernde Nutzung, eine formale Waldumwandlung ist auf dieser Planungsebene nicht erforderlich.
Die neuen Flächen fügen sich in die übergeordneten Zielsetzungen des Landes- und Regionalplans ein. Sowohl der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg als auch das Klimaschutzgesetz des Landes fordern eine deutliche Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergie. Die ausgewählten Flächen in Großrinderfeld liegen innerhalb der vom Regionalverband Heilbronn-Franken ausgewiesenen Suchräume und stehen nicht im Konflikt mit anderen Raumansprüchen.
Die isolierte Positivplanung erlaubt es uns, zusätzliche Flächen für Windkraft auszuweisen, ohne den gesamten Flächennutzungsplan neu aufstellen zu müssen – ein pragmatisches, effizientes Instrument, das uns in die Lage versetzt, rasch zu handeln. Mit der Wahrung der Grundzüge der bisherigen Planung – die neuen Flächen machen weniger als 25 % der bislang dargestellten Konzentrationszonen aus – ist die rechtliche Grundlage gesichert. Nun kann die konkrete Bauantragsstellung für Windenergieanlagen erfolgen.
Dieser Schritt ist ein starkes Signal: Die Gemeinde Großrinderfeld gestaltet die Energiewende aktiv mit – verantwortungsvoll, zukunftsgerichtet und im Einklang mit unseren natürlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die Bauanträge für Windenergieanlagen sind gestellt – Ein wichtiger Schritt für die Energiewende in unserer Gemeinde.
Mit großem Engagement und Blick auf eine nachhaltige Zukunft hat die Energie Großrinderfeld im Juni die Bauanträge für Windenergieanlagen auf drei gemeindeeigenen Flächen eingereicht. Dieser bedeutsame Schritt erfolgt im Einklang mit dem § 6 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG), der befristete Erleichterungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen bis zum 30. Juni 2025 vorsieht.
Die gesetzliche Grundlage bildet das sogenannte Windenergie-Beschleunigungsgesetz. Es geht zurück auf eine EU-Notfallverordnung, die als Reaktion auf die Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verabschiedet wurde. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien europaweit massiv zu beschleunigen – insbesondere durch vereinfachte Genehmigungsverfahren.
Konkret bedeutet dies: In ausgewiesenen Windenergiegebieten, die bereits eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben und außerhalb sensibler Naturräume liegen, entfällt die aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die artenschutzrechtliche Prüfung wird vereinfacht. Stattdessen können geeignete Minderungsmaßnahmen festgelegt oder – wenn nicht möglich – finanzielle Ausgleiche in Artenhilfsprogramme geleistet werden.
Unsere Gemeinde nutzt diese Möglichkeit gezielt: Die Anträge wurden fristgerecht im Juni gestellt, um die befristeten Erleichterungen bis zum 30. Juni 2025 zu nutzen. Nun hoffen wir auf eine zügige Genehmigung, um weitere Planungsschritte einzuleiten und einen wichtigen Beitrag zur treibhausgasneutralen Energieversorgung zu leisten.
Ob und wie die Regelungen nach Ablauf der Frist fortbestehen, ist derzeit offen. Umso bedeutender ist es, jetzt entschlossen zu handeln. Mit den gestellten Bauanträgen bekennen wir uns klar zum Ziel einer sicheren, klimafreundlichen und zukunftsorientierten Energieversorgung – im Sinne unserer Gemeinde und kommender Generationen.
UMSETZUNG
Geplante Maßnahmen für Großrinderfeld
Um eine bestmögliche Steuerung zu gewährleisten hat die Gemeinde unter dem Projektnamen ENERGIE GROSSRINDERFELD frühzeitig einen Maßnahmenkatalog für die Energiegewinnung aus regenerativen Quellen ausgearbeitet.
Dachflächen-Photovoltaik-Anlagen
Kommunale wie private Dachflächen sollen nach Möglichkeit mit PV-Modulen belegt werden. Diese speisen in das öffentliche Netz ein oder decken den privaten Eigenbedarf zuhause, im Rathaus oder der Grundschule.
Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen
PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen im Bereich der Autobahn A81. Auch diese speisen in das öffentliche Netz ein und helfen somit die Grundlast, also den Grundenergiebedarf, zu decken. Auch diese Bereiche liegen sowohl auf kommunalen, wie privaten Flächen.
Wind-Energie-Anlagen
Gerade bei dieser Energiequelle ist es besonders wichtig, dass die Kommune die Planung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger federführend leitet. Deswegen werden die Wind-Energie-Anlagen in Großrinderfeld auch ausschließlich auf kommunalen Flächen errichtet. Dabei werden sie selbstredend so platziert, dass Anwohner möglichst hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Vorteile
Vorteile für Bürgerinnen und Bürger
Die Gemeinde schafft sich die Chance auf Planungsmöglichkeit darüber was wo gebaut wird und wird nicht durch Andere ungefragt überplant.
Für Großrinderfelder Bürgerinnen und Bürger, sowie ortsansässige Firmen wird ein eigener Strompool eingerichtet, der durch einen Teil der Stromerzeugungsmengen der Wind-Energie-Anlagen gespeist wird.Das heißt, dass Großrinderfeld durch die Wind-Energie-Anlagen und die Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen einen dauerhaft stark vergünstigten Bürgerstromtarif erhält, der deutlich unter dem Preis des Grundversorgers liegt.
Durch die Platzierung der Wind-Energie-Anlagen und eines Großteils der Photovoltaik-Anlagen auf kommunalem Grund entstehen regelmäßige Einnahmen die von den Betreiberfirmen an die Gemeinde entrichtet werden. Die Pachteinnahmen kommen somit wieder den Bürgerinnen und Bürgern zu gute.
Großrinderfeld beteiligt sich an der Energiewende und leistet mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv einen Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft für kommende Generationen.
Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sich über Genossenschaftsanteile direkt oder indirekt an den Energieerzeugungsanlagen zu beteiligen und so finanziell über den Bürgerstromtarif hinaus von den Anlagen zu profitieren.